Lösungen

Einigungs­stelle

Verhandeln – gemeinsam oder auch getrennt – Kompromisse finden, Betriebsvereinbarung abschließen.

Von Konflikten zu Kooperation

Die Einigungsstelle ist ein gesetzliches Organ zur Lösung innerbetrieblicher Konflikte. Konkret geht es um Themen wie Digitalisierung, Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsschutz oder agiles Arbeiten. Erfahrungsgemäß ist die Einigungsstelle ein guter Rahmen für eine sachlich moderierte Auseinandersetzung.

Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren bietet die Einigungsstelle ein viel breiteres Spektrum an Verhandlungsmöglichkeiten. Mit Struktur und Transparenz leite ich die Betriebsparteien Schritt für Schritt zu optimalen Ergebnissen.

  • Juristische Expertise
  • Langjährige Erfahrung als Arbeitsrichterin
  • Sachgerechte und nachhaltige Lösungen
  • Konflikte mit Empathie lösen
Transparenz und Struktur

Das Prinzip conJur

Ich gebe Orientierung – Sie haben Transparenz.
Jedes Gespräch basiert auf einer klaren Agenda, die dem aktuellen Verhandlungsstand und den rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst ist. Professionelle, prägnante Protokolle unmittelbar nach jedem Verhandlungstag ermöglichen einen sofortigen Überblick und erleichtern ein reibungsloses Anknüpfen bei der nächsten Sitzung.

So sind alle Beteiligten auch bei längeren Verhandlungen sofort wieder voll im Bild, um sich effizient auf den nächsten Schritt zu fokussieren. Das schont Zeit und Ressourcen, vermeidet irritierende Rückschritte und beschleunigt den Lösungsprozess. Das Prinzip conJur kombiniert juristische Expertise mit lösungsorientierter Dialogkompetenz.

Gemeinsam zu fairen Lösungen

Betriebsrat, Arbeitgeber und die Einigungsstelle im Dialog

Der Anruf der Einigungsstelle ist sinnvoll für Arbeitgeber und Betriebsräte, die in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten keine Einigung erzielen können. Arbeitgeber sollten die Einigungsstelle anrufen, wenn es um wichtige betriebliche Veränderungen wie Arbeitszeitanpassungen, Einführung neuer Regelungen oder Umstrukturierungen geht. Betriebsräte hingegen können die Einigungsstelle nutzen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten, beispielsweise bei Fragen zur Vergütung, Arbeitsbedingungen oder Mitbestimmungsrechten.

In Situationen, in denen eine Einigung innerhalb des Unternehmens nicht erreichbar ist, bietet die Einigungsstelle eine neutrale Instanz, die verbindliche Entscheidungen treffen kann. Wenn der Betriebsrat und der Arbeitgeber durch die Einigungsstelle Konflikte effektiv lösen können, entsteht Vertrauen und eine bessere Zusammenarbeit. Dies wiederum trägt dazu bei, das Arbeitsklima zu verbessern und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.

Ich unterstütze Sie auf dem Weg zu einer strukturierten Lösung, um Konflikte zu bewältigen, ermögliche eine faire Vermittlung zwischen den Parteien und sorge für klare Verhandlungen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Einigungsstelle anzurufen?

  • Uneinigkeit bei betrieblichen Veränderungen:
    Wenn betriebliche Veränderungen wie Umstrukturierungen, Änderungen der Arbeitszeitregelungen oder Einführung neuer Arbeitsbedingungen anstehen, können Meinungsverschiedenheiten auftreten. Die Einigungsstelle kann in solchen Fällen helfen, einen Kompromiss zu finden und die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen.
  • Mitbestimmungsrechte:
    Bei Entscheidungen, die die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats betreffen, wie etwa Fragen zur Arbeitszeit, Urlaubsregelungen oder Gesundheitsschutz, kann die Einigungsstelle zur Klärung herangezogen werden.
  • Konflikte bei Vergütungsfragen:
    Fragen zur Vergütung und Entlohnung können oft zu Spannungen führen. Die Einigungsstelle kann hierbei als Vermittler auftreten, um faire Lösungen zu finden, die die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens berücksichtigen.
  • Unstimmigkeiten bei Arbeitsbedingungen:
    Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Gesundheitsschutz können zu Diskrepanzen führen. Die Einigungsstelle kann dazu beitragen, klare und akzeptable Regelungen festzulegen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Meinungsverschiedenheiten über Mitbestimmungsrechte:
    Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte, die bei bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers berücksichtigt werden müssen. Wenn es Uneinigkeit darüber gibt, wann und wie diese Rechte ausgeübt werden sollten, kann die Einigungsstelle eine Lösung finden.

Der Betriebsrat oder der Arbeit­geber können die Einigungs­­stelle in verschiedenen Situationen anrufen, wenn Konflikte oder Meinungs­­verschiedenheiten auftreten, die einer Lösung bedürfen.

Welche Aufgaben übernehme ich in der Einigungsstelle?

In der komplexen Welt der Konflikt­lösung spielt die Position der unparteiischen Vorsitzenden der Einigungs­stelle eine zentrale Rolle.
Diese Person, auf die sich beide Parteien zuvor einigen müssen, beeinflusst maßgeblich den Verlauf und die Ergebnisse von Schlichtungs­verfahren.

  • Fachkundige Leitung:
    Ich bringe umfangreiche Fachkenntnisse in die Konfliktlösung ein – von rechtlichen Aspekten bis zu Geschäftsangelegenheiten.
  • Vertrauenswürdige Neutralität:
    Durch meine unabhängige Position schaffe ich eine Vertrauensbasis zwischen den Konfliktparteien und gewährleiste Unparteilichkeit.
  • Strukturierte Verhandlungen:
    Ich lenke Diskussionen auf das Wesentliche und fördere so effiziente Lösungsfindungen.
  • Dialogförderung:
    Ich ermutige zu offenem Dialog und konstruktivem Austausch zwischen den Parteien.
  • Wissensvermittlung:
    Ich unterstütze die Parteien durch präzise Informationen für fundierte Entscheidungen.
  • Kreativitätsförderung:
    Ich ermutige innovative Ansätze zur Lösung von Konflikten über traditionelle Wege hinaus.
  • Langfristige Perspektive:
    Meine Lösungen zielen darauf ab, aktuelle und zukünftige Konflikte nachhaltig zu lösen.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wo arbeiten Sie?

Mein Firmensitz ist in Frankfurt am Main, aber ich bin flexibel und überall tätig. Einzige Voraussetzung: Die Anwendbarkeit deutschen Rechts.

Wie lange dauert ein Termin?

In der Einigungsstelle verhandeln wir normalerweise den ganzen Tag. Bei einer Mediation dauern die Gespräche eher 2-3 Stunden. Was auch immer zum Einzelfall passt: Termine werden mit einem festen Rahmen individuell vereinbart.

Wie viele Termine sind notwendig?

Die Anzahl und die Abfolge der Termine bei umfangreicheren Einigungsstellen sind abhängig von Themen und Beteiligten. Manchmal sind Blocktermine sinnvoll, manchmal erleichtern Pausen zwischen den Verhandlungstagen, Informationen einzuholen oder sich im Gremium zu beraten.  Zu Beginn jedes Einigungsstellenverfahrens wird ein sinnvoller Ablauf vorbesprochen und festgelegt.

Bei der Mediation empfehle ich eher kürzere Termine, um es den Beteiligten in der Zeit dazwischen zu ermöglichen, sich mit Optionen auch innerlich auseinanderzusetzen und Lösungen reifen zu lassen.

Wie läuft ein Termin ab?

Eine gute Vorbereitung und Strukturierung ist die Basis jeder Einigungsstelle. Vor dem ersten Termin wird der aktuelle Sach- und Verhandlungsstand abgefragt, damit alle Beteiligten auf der gleichen Basis starten. Eine klare Agenda macht den Ablauf und die nächsten Schritte transparent. Je nach Situation sichern wir Teilergebnisse oder Aufgaben im Protokoll. So kann auch zwischen den Terminen der Einigungsstelle gut am Thema weitergearbeitet werden.
Bewährt haben sich auch getrennte Gespräche mit jeder Seite, um im vertraulichen Rahmen manche Standpunkte oder Hintergründe noch besser zu verdeutlichen. Ob Einzelgespräch, interne Beratung oder ein Gespräch in einer Kleingruppe - was gerade zielführend ist, vereinbaren wir immer gemeinsam.

Bei der Mediation übersende ich vorab Informationen zu den klassischen fünf Verhandlungsphasen. So können sich alle Beteiligten auf die anstehenden Themen vorbereiten.Der Termin gestaltet sich je nach Anliegen sehr individuell und wird Schritt für Schritt miteinander abgestimmt. Die klassische Vorgehensweise ist hierfür ein guter Leitfaden, aber kein Dogma.

Wo finden die Verhandlungen statt?

Eine gute Verhandlungsatmosphäre ist wichtig und sollte der Sache weiterhelfen. Daher wird auch der Ort individuell abgestimmt: Bei Einigungsstellen hat sich eine Verhandlung im Betrieb bewährt, um die Besonderheiten des Unternehmens besser einbeziehen oder bei auftauchenden Fragen in der Verhandlung auf kurzen Wegen Rücksprache halten zu können.

Bei Mediationen ist in der Regel ein neutraler Ort passender.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

So individuell wie Ablauf und Gestaltung der Verhandlung sind auch die Kosten. Bei Einigungsstellen sorgt ein pauschaler Tagessatz für Transparenz und Planbarkeit. Der pauschale Tagessatz umfasst neben den Verhandlungen auch die Vor- und Nachbereitung (Protokolle, Ladungen, Telefonate etc.).

Bei Mediationen haben sich Stundenhonorare bewährt, da die Dauer der Gespräche hier sehr unterschiedlich ist. In jedem Fall werden die konkreten Konditionen vor dem Termin vereinbart.

Lösung mit conJur:

So effizient wie möglich und mit aller Zeit, die es für eine nachhaltige Einigung braucht.